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HÄUFIG GEFRAGT

Die Wahl des Notars steht gewöhnlich dem Käufer zu, der die mit dem Kauf verbundenen Kosten übernehmen muss.

Ja, es existieren die folgenden Steuern: • Ertragssteuer (Imposta sul reddito delle persone fisiche) muss an das italienische Finanzamt gezahlt werden. (pauschal oder Einkommensteuer) • Grundsteuer (Imposta Municipale): Diese Grundsteuer kann in mehreren Raten gezahlt werden. • Servicesteuer (Tassa sui Servizi Indivisibili): Mit dieser Steuer, die ausschließlich ab der Zweitwohnung gezahlt werden muss, werden Kosten abgedeckt für Leistungen wie Abwasser & Co. • Abfallgebühr (TARI – Tassa sui Rifiuti): Je mehr Bewohner in der Immobilie leben und je größer die Fläche ist, desto höher fällt der Betrag aus, der auch in Raten beglichen werden kann.

- Ist der Verkäufer eine Privatperson ein Unternehmen, aber nicht das „bauende Unternehmen“, das „bauende“ Unternehmen (oder der Betrieb, der die Immobilie saniert hat), wobei die Arbeiten vor über 4 Jahren beendet wurden; dann besteht eine Verpflichtung für die Zahlung der folgenden Steuern: • Registersteuer 9 % (berechnet vom Katasterwert) • Hypothekensteuer 2% beim Zweitwohnsitz, sonst 50 Euro • und Katastersteuer 1% beim Zweitwohnsitz, sonst 50 Euro • Mehrwertsteuer auf Neubauten 10% bei Zweitwohnsitz

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