Die Wahl des Notars steht gewöhnlich dem Käufer zu, der die mit dem Kauf verbundenen Kosten übernehmen muss.
Ja, Einnahmen aus Vermietung sind in Italien zu versteuern.
- Ist der Verkäufer:- eine Privatperson; - ein Unternehmen, aber nicht das „bauende Unternehmen“- das „bauende“ Unternehmen (oder das die Immobilie saniert hat), wobei die Arbeiten vor über 4 Jahren beendet wurden; dann sind die zu zahlenden Steuern: - Registersteuer 7% - Hypothekensteuer 2% und - Katastersteuer 1%
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2% und jeweils 50 Euro